Musterspendenvertrag
Verträge / / November 13, 2021
SPENDENVERTRAG, DER EINES TEIL VON DER UNIVERSIDAD NACIONAL AUTÓNOMA DE MÉXICO, HIER "LA DONA-
TARIA", VERTRETEN IN DIESEM GESETZ DURCH IHREN Rektor,..., MIT DER UNTERSTÜTZUNG DES GENERALDIREKTORS DES UNIVERSITY HERITAGE,...; UND ZUM ANDEREN..., HIERMIT "DER SPENDER", VERTRETEN DURCH... GEMÄSS FOLGENDEN AUSSAGEN UND KLAUSELN:
AUSSAGEN
ICH. ERKLÄRT "DER SPENDER":
1. Dass es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, eine dezentralisierte Körperschaft des Staates, die gemäß Artikel 1 ihrer mit voller Rechtsfähigkeit ausgestattet ist Organisches Gesetz, das am 6. Januar 1945 im Amtsblatt der Föderation veröffentlicht wurde und das unter anderem die Hochschulbildung und Forschung, hauptsächlich zu nationalen Bedingungen und Problemen, durchführen und den Nutzen der Kultur.
2. Dass die Vertretung dieses Studienhauses ursprünglich dem Rektor zufällt,
... gemäß Artikel 9 seines Organgesetzes und 30 seines
Allgemeines Statut.
3. Dass es gemäß den Artikeln 10 und 15 des Organgesetzes und I der Geschäftsordnung des Universitätsrats der Verwaltung des Erbes entspricht Universität, weshalb die Generaldirektion für das Universitätserbe in Abhängigkeit des vorgenannten Kuratoriums durch ihren Generaldirektor in die Gegenwart eingreift Vertrag.
4. Dies bezeichnet als Wohnsitz im Sinne dieses Vertrages die 9. Etage des Pfarrhauses in Ciudad Universitaria, Coyoacán, D.F., CP. 04510
II. ERKLÄRT "DER SPENDER" *:
1. Dass es sich um eine... rechtlich konstituierte, in Übereinstimmung mit dem
Mexikaner, wie durch das Schreiben ihrer Satzung Nr. ...
Band...:, erteilt im Glauben des Notars Nummer ...
Bundesdistrikt, Lüge ...'...
2. Dass der Herr... in seinem Charakter von... Fa. hat
diese Urkunde gemäß der Vollmacht zu unterzeichnen i
ro... datiert... erteilt im Glauben des Notars Nr.
... Lüge... der Stadt ...
3. Dass im Rahmen des Unternehmenszwecks der von ...
4. Was als legale Adresse die Adresse angibt, die sich in ...
III. BEIDE PARTEIEN ERKLÄREN:
EINZIGARTIG. Dass sie sich in Anbetracht des Vorstehenden damit einverstanden erklären, ihre Verpflichtung den im Folgenden eingefügten Bedingungen zu unterwerfen:
Klauseln
ERSTE. "DER SPENDER" verfügt über ein freies Eigentum zugunsten von "LA DONATAI" des persönlichen Eigentums oder der Immobilien, die für uns beschrieben (oder sich darin befinden)
SEKUNDE. "DER SPENDER" übergibt an "DER SPENDER" das (die) tote(n) Eigentum(en) oder die Immobilie(n), die Gegenstand dieses Vertrages sind, frei von Belastungen und ohne Einschränkung jeglicher Eigentumsübertragung.
DRITTER. "THE DONOR" verpflichtet sich, "THE DONOR", das bi (beweglich oder unbeweglich), spätestens am Tag ...
QUARTAL. "DER SPENDER" ist im Falle einer Räumung gemäß den Artikeln 2119.2120 und anderen verwandten Artikeln, die möglicherweise anwendbar sind, des Bürgerlichen Gesetzbuches vi £ für den Bundesdistrikt zur Reorganisation verpflichtet.
FÜNFTE. Die Parteien vereinbaren, dass die Ware nach Ablauf von zwei Jahren ab Unterzeichnung dieses Vertrages nicht für die im Hauptsatz angegebene Verwendung bestimmt waren, werden diese in das Erbe von "EL SPENDER".
SECHSTE. Dieses Instrument verursacht keine Steuer in Bezug auf "DEN SPENDER", da Artikel 17 seines Organgesetzes anordnet, dass Die Einkünfte und das Eigentum der Universität unterliegen weder bundesstaatlichen, kommunalen oder kommunalen Steuern oder Abgaben, noch unterliegen sie Die Handlungen oder Verträge, in die sie eingreift, werden besteuert, wenn die Steuern nach dem jeweiligen Gesetz für die Universität.
Die vollständige Auslegung des oben genannten Artikels lautet, dass "DER SPENDER" wie bisher ein nicht steuerpflichtiges Steuersystem genießt. anerkannt von der Judikative des Bundes in der Rechtsprechung I.5.A.8. des Fünften Kollegialgerichts für Verwaltungssachen des Ersten Kreises, veröffentlicht in der Gazette des Judicial Seminary of the Federation, Nr. 19-20, Juli-September 1989, in der P. 123, unter der Überschrift "UNIVERSIDAD NACIONAL AUTÓNOMA DE MÉXICO. NICHT STEUERVORBEHALT", basierend auf der Ausführung der untersuchten Amparos 35 / 88.5 / 89.25 / 89, 45/89 und 85/89.
SIEBTE. Dieser Vertrag tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft und seine Laufzeit wird ...
ACHTE. Für die Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages sowie für alles, was darin nicht vorgesehen ist, unterwerfen sich die Parteien der Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Bundesgerichte von Mexiko-Stadt, Bundesdistrikt, für die sie ausdrücklich auf die Zuständigkeit verzichten, die aufgrund ihres gegenwärtigen oder zukünftigen Wohnsitzes erwidern.
Nachdem sie gelesen haben, dass dieser Vertrag bestand und die Teile seines Inhalts und Umfangs kennen, unterzeichnen sie ihn
in Mexiko-Stadt, Distrito Federal, am... Tag des Monats ...
1900...
VON "DER SPENDER" VON "DER SPENDER"
REKTOR
GENERALDIREKTOR DES UNIVERSITY HERITAGE