Wer ist spanischer Herkunft?
Gesetz Des Historischen Gedächtnisses / / July 04, 2021
Ein Herkunftsspanisch nach dem Zivilgesetzbuch ist:
1. Sie sind spanischer Herkunft:
a) Diejenigen, die von einem spanischen Vater oder einer spanischen Mutter geboren wurden.
b) In Spanien geborene ausländische Eltern, wenn mindestens einer von ihnen auch in Spanien geboren wurde. Ausgenommen sind Kinder von in Spanien akkreditierten diplomatischen oder konsularischen Beamten.
c) In Spanien geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn beide keine Staatsangehörigkeit besitzen oder wenn die Gesetzgebung von keinem von beiden dem Kind eine Staatsangehörigkeit zuweist.
d) In Spanien geborene Personen, deren Zugehörigkeit nicht bestimmt ist. Für diese Zwecke gelten Minderjährige, deren erster bekannter Aufenthaltsort auf spanischem Hoheitsgebiet liegt, als auf spanischem Hoheitsgebiet geboren.
2. Die Zugehörigkeit oder Geburt in Spanien, deren Feststellung nach dem 18. Lebensjahr erfolgt, ist an sich kein Grund für den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit. Der Interessent hat dann das Recht, sich innerhalb von zwei Jahren nach dieser Feststellung für die spanische Herkunftsstaatsbürgerschaft zu entscheiden.
Das bedeutet, dass der Geburtsort keine Rolle spielt, solange Sie von einem spanischen Vater oder einer spanischen Mutter geboren wurden. Ein klares Beispiel für eine spanische Herkunft, die nicht in Spanien geboren wurde, ist König Juan Carlos I, der 1938 in Rom, Italien, geboren wurde.
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