Definition der Anfrageerklärung
Verschiedenes / / July 04, 2021
Von Javier Navarro, am 2. Februar 2019
In Strafverfahren ist es üblich, dass ein Justizbeamter eine Person verhört, die einer Straftat angeklagt ist. Dies tritt auf, wenn a Richter Sie einen begründeten Verdacht im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten haben. Um etwas über ein mutmaßliches Verbrechen herauszufinden, a Ermittlung als Anfrage-Statement bekannt.
In dieser Sorgfalt legt der Beamte die Gründe dar, die die Anwesenheit der untersuchten Person rechtfertigen und so kann der Beklagte seine Version des Sachverhalts darlegen.
Die erste Phase eines Strafverfahrens
In der Untersuchungsaussage hat der Angeklagte die Chance sich zu verteidigen. Natürlich hat die untersuchte Person Recht wer weiß, was ihm vorgeworfen wird. Ebenso können Sie nicht gezwungen werden, gegen sich selbst oder Ihren Ehepartner auszusagen.
Andererseits hat der Befragte das Recht zu schweigen und wie Einstellung kann nicht gegen Sie verwendet werden. Wie in anderen Gerichtsverfahren kann der Angeklagte die Anwesenheit eines gewählten Rechtsanwalts verlangen von ihm selbst oder vom Staat (Sie haben auch das Recht, die Dienste eines Übersetzers in Anspruch zu nehmen Dolmetscher).
Nach der ersten Phase des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Anklage den Ermittlungspersonen zugerechnet werden kann. Mit anderen Worten, wenn die Ermittlungen wegen der mutmaßlich begangenen Taten fortgesetzt werden. Für den Fall, dass der Angeklagte nicht zur Staatsanwaltschaft ging, um über seine Verantwortung, würde das Verfahren gegen ihn den normalen Verlauf bis zum Prozess fortsetzen.
Als allgemeine Richtlinie gilt, dass die Person, die diese Art von Aussage fördert, ein Ermittlungsrichter ist. Hy muss angeben, dass die Ermittlungen nicht im Zusammenhang mit der polizeilichen Vernehmung stehen. In jedem Fall ist diese Erklärung eine notwendige Voraussetzung für die Verfolgung von a Angeklagte.
Die Untersuchung einer Straftat beginnt mit einer Untersuchung
Damit ein Staatsanwalt eine begründete Anklage erheben kann, muss zunächst gegen den mutmaßlichen Täter ermittelt werden. Die Ermittlungserklärung ist der erste Schritt in jedem Strafverfahren. Diese Vorstufe ist nicht beweiskräftig, d. h. sie liefert keine Beweise gegen der mutmaßliche Täter, da er verhört wird, um seinen Zusammenhang mit einer Tätigkeit herauszufinden kriminell.
Schließlich ist das Verfahren für eine Untersuchungsaussage in ein Recht der Strafverfolgung. In diesem Sinne vor dem Möglichen Kommission einer Straftat beschließt die Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, und in diesem Zusammenhang findet die Vorermittlungs- oder Ermittlungsphase statt.
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Probleme in der Anfrageerklärung