Definition des öffentlichen Rechts
Verschiedenes / / July 04, 2021
Von Javier Navarro, im Nov. 2015
Das Öffentliches Recht Es ist der Abschnitt des Rechtssystems, der die Beziehungen zwischen Einzelpersonen und privaten Einrichtungen in Bezug auf öffentliche Einrichtungen des Staates regeln soll. Auf diese Weise wird die Recht Öffentlich ist das Regelwerk und die Gesetze, die auf die Verteidigung des Einzelnen und die Beachtung des Allgemeininteresses der Gesellschaft ausgerichtet sind.
Ziele des öffentlichen Rechts und der Rechtsstaatlichkeit
Der Zweck des öffentlichen Rechts ist die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung, der Eintracht und des Friedens in der Gemeinschaft. Mit anderen Worten, ihr Ziel ist es, ein friedliches Zusammenleben zwischen den Menschen zu erreichen. Dabei geht es um die Wahrung des Mehrheitsinteresses, des bekannten Allgemeininteresses oder des Gemeinwohls.
Damit das Ziel des öffentlichen Rechts wirksam erreicht werden kann, bedarf es eines Rechtsstaates. Unter Rechtsstaatlichkeit versteht man das von Individuen vereinbarte Regelwerk, um Stabilität in der Gesellschaft, also ein vernünftiges und friedliches Zusammenleben, zu gewährleisten. Das bedeutet, dass man außerhalb eines Rechtsstaats nicht von öffentlichem Recht sprechen kann.
Öffentliches Recht und privates Recht
Sie müssen daran denken, dass die Römisches Recht eine allgemeine Unterscheidung im Recht etabliert: Öffentliches Recht und Privatrecht (Ius Publicum und Ius Privatum). Die erste konzentriert sich auf die Ordnung und Regulierung der Beziehungen des Staates zu den Individuen und der Bindungen der Individuen an die Gesellschaft, in der sie leben. Das Privatrecht der Römer regelt die Beziehungen zwischen den Individuen selbst. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das öffentliche Recht die Normen umfasst, nach denen die Gesellschaft organisiert ist. Andererseits konzentriert sich das Interesse in diesem Rechtsgebiet auf die Rolle des Staates (im Privatrecht ist das Interesse auf den Einzelnen ausgerichtet). Das öffentliche Recht ist zwingend, während das Privatrecht dem Willen des Volkes unterliegt.
Die Grundgebiete des Öffentlichen Rechts
Im öffentlichen Recht gibt es zwei wesentliche Bereiche: die Grundrechte und die verfassungsmäßiges Recht. In Bezug auf den ersten Bereich, Fragen wie die Menschenwürde, das Recht auf Bildung oder auf gesundheitliche oder soziale Rechte. Im Bereich des Verfassungsrechts gelten die im Verfassungstext von a Nation (Gerichtsmechanismen, Verfahren vor Gerichten oder Volksklagen zum Schutz der Rechte) Kollektive).
Daneben gibt es im Öffentlichen Recht die Zweigniederlassung Verwaltungsrecht als Bereich, der eine ganze Reihe von Situationen regelt (Verantwortung medizinische, Haftpflicht für Insassen, Einwanderungsgesetze, Planung Stadtplanung, öffentliches Beschaffungswesen usw.).
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