Handelsbuchhaltungsgesetzbuch
Buchhaltung / / July 04, 2021
Kunst. 33. Der Händler ist verpflichtet, ein angemessenes Buchhaltungssystem zu unterhalten und zu unterhalten. Dieses System kann mit den Instrumenten, Ressourcen und Aufzeichnungs- und Verarbeitungssystemen durchgeführt werden, die am besten geeignet sind die besonderen Merkmale des Unternehmens berücksichtigen, aber in jedem Fall die folgenden Anforderungen erfüllen müssen Mindestens:
a) Es wird es ermöglichen, die einzelnen Vorgänge und ihre Merkmale zu identifizieren sowie diese einzelnen Vorgänge mit den Originalbelegen derselben zu verbinden.
b) Es ermöglicht die Verfolgung von den einzelnen Operationen bis zu den Kumulierungen, die zu den endgültigen Zahlen der Konten führen und umgekehrt.
c) Sie ermöglicht die Erstellung der Abschlüsse, die in den Finanzinformationen des Unternehmens enthalten sind.
d) Es wird möglich sein, die Zahlen dieser Aufstellungen, die Zusammenführung der Konten und die einzelnen Operationen zu verbinden und zu verfolgen.
e) Es umfasst die internen Kontroll- und Überprüfungssysteme, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die Aufzeichnungen von um die Richtigkeit der Buchführung und die Richtigkeit der Zahlen zu gewährleisten resultieren.
Kunst. 34. Welches Registrierungssystem auch immer verwendet wird, sie müssen ordnungsgemäß gebunden sein, gebunden und foliert das Hauptbuch und bei juristischen Personen das Buch oder die Bücher der Verfahren. Die Bindung dieser Bücher kann a posteriori innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen; unbeschadet der besonderen Anforderungen der Steuergesetze und -vorschriften für Aufzeichnungen und Dokumente im Zusammenhang mit den Steuerpflichten des Händlers.
Kunst. 35. Im Hauptbuch die Namen oder Bezeichnungen der Buchführungskonten, deren Saldo am Ende des unmittelbar vorhergehenden Registrierungszeitraums, die Gesamtbewegung der Gebühren oder Gutschriften auf jedem Konto in dem Zeitraum und sein endgültiger Saldo. Einzelne Majors können nach Ämtern, Tätigkeitsbereichen oder jeder anderen Klassifikation getragen werden, aber in allen Fällen muss es einen Generalmajor geben, in dem alle Operationen der Entität.
Kunst. 36. In dem Protokollbuch oder den Protokollbüchern sind alle Vereinbarungen über die Geschäftsführung, die von Gesellschafterversammlungen oder Gesellschafterversammlungen getroffen wurden, und gegebenenfalls von den Verwaltungsräten festzuhalten.
Kunst. 37. Alle in diesem Kapitel erwähnten Aufzeichnungen müssen in spanischer Sprache geführt werden, auch wenn der Händler ein Ausländer ist. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, wird dem Händler eine Geldstrafe von nicht weniger als 25.000,00 Pesos fällig, er wird fünf Prozent seines Kapitals nicht überschreiten und die entsprechenden Behörden kann anordnen, dass die Übersetzung ins Spanische durch einen ordnungsgemäß anerkannten Übersetzersachverständigen angefertigt wird, wobei der Händler für alle von diesem verursachten Kosten verantwortlich ist Übersetzung.
Kunst. 38. Der Händler muss die Originalbelege seiner Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß archiviert so aufbewahren, dass er mit diesen Vorgängen in Zusammenhang stehen und dass die Aufzeichnungen darüber mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren sind.