Hauptpflichten der Arbeitnehmer
Job / / July 04, 2021
Hauptpflichten der Arbeitnehmer
Bundesarbeitsrecht: Artikel 134.
I.- Beachten Sie die Bestimmungen der für sie geltenden Arbeitsnormen.
II.- Beachten Sie die von den zuständigen Behörden vereinbarten oder von den Arbeitgebern angegebenen vorbeugenden und hygienischen Maßnahmen zur Sicherheit und zum persönlichen Schutz der Arbeitnehmer.
III.- Führen Sie den Dienst unter der Leitung des Arbeitgebers oder seines Vertreters durch, dessen Autorität sie in allen Angelegenheiten der Arbeit unterstehen.
IV.- Führen Sie die Arbeiten mit angemessener Intensität, Sorgfalt und Hingabe sowie in vereinbarter Weise, Zeit und Ort aus.
V.- Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich, außer bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt, über die berechtigten Gründe, die ihn daran hindern, seiner Arbeit nachzugehen.
VI.- Geben Sie nicht verwendete Materialien an den Arbeitgeber zurück und halten Sie die Instrumente und Werkzeuge, die er ihnen für die Arbeit zur Verfügung gestellt hat, in gutem Zustand, da sie nicht für die durch die Benutzung dieser Gegenstände verursachte Verschlechterung, noch für solche, die auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt oder auf mangelhafte oder mangelhafte Qualität zurückzuführen sind, verantwortlich ist. Gebäude.
VII.- Achten Sie während des Dienstes auf gute Manieren.
VIII.- Jederzeit Hilfe leisten, wenn die Person oder die Interessen des Arbeitgebers oder seiner Mitarbeiter durch einen Unfall oder eine drohende Gefahr gefährdet sind.
IX.- Integration der durch dieses Gesetz geschaffenen Organisationen.
X.- Unterziehen Sie sich den ärztlichen Untersuchungen, die in der Geschäftsordnung und anderen in der EU geltenden Vorschriften vorgesehen sind Unternehmen oder Einrichtung, um zu beweisen, dass Sie nicht an einer Behinderung oder Berufskrankheit leiden, ansteckend oder unheilbar.
XI.- Den Arbeitgeber über die ansteckenden Krankheiten zu informieren, die sie erleiden, sobald sie davon Kenntnis haben.
XII.- Informieren Sie den Arbeitgeber oder seinen Vertreter über die festgestellten Mängel, um Schäden an den Interessen und dem Leben ihrer Mitarbeiter oder Arbeitgeber zu vermeiden.