Konzept in Definition ABC
Verschiedenes / / July 04, 2021
Von Cecilia Bembibre, im Okt. 2010
Der Begriff der Gerichtsbarkeit kommt zu uns von der Mittelalter, zu dieser Zeit war die westliche Gesellschaft in klar definierten und strukturierten sozialen Klassen um die von ihnen ausgeübten Aktivitäten organisiert. So war die Gerichtsbarkeit eine Reihe von Gesetzen oder Rechtsordnungen, die zu jedem einzelnen Stand gehörten und die Tätigkeit sowie zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens regelten. Die Gerichtsbarkeit wurde auch als Privileg verstanden, das von der König oder der Lehnsherr zu seinen Untertanen, damit sie sich sozial und wirtschaftlich organisieren können. Heute wird der Begriff vor allem im juristischen und politischen Bereich verwendet.
Die Gerichtsbarkeit setzt immer einen Begriff der Regionalität voraus, nicht unbedingt geografisch, aber vielleicht institutionell oder administrativ. Die Charta ist, wie gesagt, die Sammlung von Gesetzen, die zu einer Region gehören und sie identifizieren und sie damit von anderen unterscheiden. das gilt auch für
Institutionen, zum Beispiel die Militärgerichtsbarkeit, die Religionsgerichtsbarkeit usw. All diese Ideen implizieren, dass die Gerichtsbarkeit für jedes Studienfach spezifisch ist und dass dann ihre Gültigkeit innerhalb der Grenzen dieser Region oder jener konkret ist Institution.Auch in der vorhanden der Begriff Gerichtsbarkeit wird auch im politischen Bereich häufig verwendet, wenn es um die Rechte oder Privilegien geht, die ihnen zustehen einige Amtsträger und die sie während ihrer Amtszeit vor möglichen politischen Prozessen, Anschuldigungen oder Maßnahmen schützen gerichtlich. Die Institution der Gerichtsbarkeit im politischen Bereich hat die Zweck vollständig geben Freiheit Ja Sicherheit Politiker, ihre Arbeit ohne Druck durch private Interessen auszuüben. Diese Zahl wird jedoch häufig zu einem Problem, wenn der betreffende Beamte illegal oder illegal handelt und für seine Handlungen nicht vor Gericht gestellt werden kann, bis er seinen Posten verlässt.
Probleme in der Gerichtsbarkeit