Beispiel für eine Bankeinlagenvereinbarung
Finanzen / / July 04, 2021
EIN Bankeinlagenvertrag Es ist ein Vertrag, mit dem sich eine natürliche oder juristische Person verpflichtet, eine erste Einzahlung zu tätigen. Diese erste Zahlung dient in der Regel der Eröffnung eines Bankkontos, sei es ein „Habenkonto“, „Sparkonto“ oder „Sollkonto“.
Der Abschluss dieses Vertrages erfolgt in der Regel zwischen einem Bank- oder Kreditinstitut und einer natürlichen oder sonstigen juristischen Person.
Beispiel für eine Bankeinlagenvereinbarung:
Banco de la ciudad S.A. de C.V.B
Mehrere Bankinstitute
Mexiko 1, D.F.
Bankeinlagevertrag, unterzeichnet von Banco de la ciudad S.A. de C.V.B als Verwahrstelle und Herrn Juan José Gonzales Rodríguez im Namen von "Creaciones Pantoja S.A", als Hinterleger, die die folgenden Bestimmungen einhalten Klauseln:
Klauseln:
1.- Der Einleger wird in diesem Akt zugunsten der Verwahrstelle in bar in bar einen Betrag von 18.000,00 Achtzehntausend Pesos M / N als Ersteinzahlung einzahlen.
2.- Der Einleger hat das Recht, diese Einlage an allen Werktagen so lange wie möglich zu erhöhen oder zu erhöhen.
3.- Der Einleger kann das auf diesem Konto eingezahlte Kapital ganz oder teilweise abheben.
4.- Der Prozentsatz der Leistungen in diesem Vertrag beträgt 4% Zinsen, die am 10. eines jeden Monats auf dieses Konto überwiesen werden.
5.- Im Falle von Zinsen, wenn der Einleger diese Zinsen als Vorteil auf das oben genannte Konto an die Verwahrstelle zahlt.
6.- Der Gesamtbetrag oder der Teilbetrag des oder der auf diesem Konto eingezahlten Beträge wird dem Einzahler am Ende dieses Vertrages sowie deren Zinsen ausgehändigt.
7.- Der Einzahler gibt die Adresse in Andrés Rosales Nummer 345 Colonia Volcanes de. an Mexiko Mexiko-Stadt föderaler Distrikt als Adresse für alle Erläuterungen, die Vorgehen.
8.- Diese Einzahlung erfolgt ausschließlich für das Konto mit der Nummer 7854593 im Namen der Institution, die der Einleger in diesem Vertrag vertritt.
9.- Die diesem Konto entsprechenden Zinsen werden im Moment des gesetzlichen Erlöschens eingestellt.
10.- Die Parteien unterwerfen sich den geltenden Gesetzen auf dem Gebiet von Mexiko-Stadt und unterwerfen sich ausschließlich der Gerichtsbarkeit von Mexiko-Stadt.
Dieser Vertrag ist privater Natur und seine Verantwortung betrifft ausschließlich die Parteien, die ihn einschließen, und gegebenenfalls die Begünstigten der Hinterlegungspartei.
Dieser Vertrag wird am 10. Oktober 2012 in Mexiko-Stadt unterzeichnet und jeder der Parteien wird eine Kopie ausgehändigt.
Einlegerbank
Lic. Fernando Mojica Robles Juan José Gonzales Rodríguez