Konzept in Definition ABC
Verschiedenes / / July 04, 2021
Von Cecilia Bembibre, im Okt. 2010
Rund um das Konzept von Familie Es werden verschiedene Bezeichnungen und Namen festgelegt, die dazu dienen, jede der verschiedenen Beziehungen zu charakterisieren, die zwischen den Mitgliedern dieser Familiengruppe erzeugt werden können. Die Beziehungen zwischen den verschiedenen the Zahlen einer Familie, die blutsverwandt sein kann, wenn sie direkt verwandt oder politisch ist, wenn sie indirekt verwandt sind, sind sehr breit gefächert und vielfältig. Eine dieser Figuren ist die des Stiefbruders, eine sehr häufige in der vorhanden aufgrund der Diversifizierung der familiären Bindungen ausgehend von der ebenfalls üblichen Diversifizierung höchstens global der ganzen Gesellschaft.
Der Stiefbruder ist die Figur der Person, die keine direkte Blutsverwandtschaft mit sich selbst hat, außer durch einen der beiden eigenen Elternteile. Mit anderen Worten, der Stiefbruder ist eine Person, die einen der Elternteile teilt (Vater oder Mutter) bei uns aber nicht beides. Dies bedeutet, dass Ihr
Generation Es wurde aus der Verbindung zwischen dem angegebenen Elternteil und einer anderen Person außerhalb der Familie gegeben. Der Stiefbruder wird normalerweise als etwas widersprüchliche Figur verstanden, da er Blutsbande teilt, aber nicht vollständig. Anders als bei den Eltern oder bei den beiden Großelternpaaren kann jeder Mensch mehrere haben Stiefbrüder nach der Anzahl der Paare, die die Eltern (getrennt oder nicht) nach oder vor dem Geburt eines.Der Stiefbruder ist heutzutage eine sehr verbreitete Figur und das muss Uhr mit dem wichtig Anzahl der versammelten Familien oder Familien, die sich von Trennungen, Scheidungen, Ehen und neuen Ehen entwaffnen und aufrüsten oder wieder zusammengeführt werden. In diesem Fall ist es üblich, dass Kinder oder Jugendliche leben bei einem ihrer Elternteile und mit dem aktuellen Partner dieses Elternteils zusammen, zusätzlich zum Zusammenleben mit dem gemeinsame Kinder dieses neuen Partners (in diesem Fall Stiefbrüder) oder frühere Kinder der anderen Person (nicht Stiefbrüder).
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